Glossar
Die Begriffe, denen Sie in To Bill begegnen, in ein oder zwei Sätzen erklärt. Sie sind alphabetisch geordnet.
A
Abschluss. Die Arbeiten am Ende des Geschäftsjahres: letzte Kontrollen, Abschreibungen, Abschluss der Konten, dann Eröffnung des nächsten Geschäftsjahres. Siehe Das Geschäftsjahr abschliessen.
Abschreibung. Der Wertverlust eines dauerhaften Guts (Maschine, Fahrzeug, Computer), der jedes Jahr als Aufwand verbucht wird. Siehe Anlagevermögen und Abschreibungen verwalten.
AHV / IV / EO. Die grundlegenden Sozialversicherungen: Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Erwerbsersatz (Militärdienst, Mutterschaft). Ihre Beiträge werden von jedem Lohn abgezogen und je zur Hälfte von den Mitarbeitenden und vom Arbeitgeber getragen.
ALV (Arbeitslosenversicherung). Ein Sozialversicherungsbeitrag, der vom Lohn abgezogen und je zur Hälfte von den Mitarbeitenden und vom Arbeitgeber bezahlt wird. To Bill berechnet ihn auf jeder Lohnabrechnung.
Angebot. Ein Preisangebot (in der Schweiz oft Offerte), das Sie einem Kunden vor der Arbeit unterbreiten. Wird es angenommen, wird daraus eine Rechnung. Siehe Ein Angebot erstellen und in eine Rechnung umwandeln.
Anhang. Das Dokument, das Bilanz und Erfolgsrechnung in der Jahresrechnung ergänzt: Es erläutert die angewandten Grundsätze und enthält die gesetzlich verlangten Angaben (Art. 959c OR). Siehe Der Anhang zur Jahresrechnung.
Anlage. Ein Gut, das das Unternehmen mehrere Jahre behält (Maschine, Fahrzeug, Mobiliar) und das abgeschrieben wird. Siehe Anlagevermögen und Abschreibungen verwalten.
B
Bankabgleich. Jede Bewegung Ihres Kontoauszugs mit der Rechnung, der Ausgabe oder der Buchung verknüpfen, zu der sie gehört. Siehe Zahlungen abgleichen.
Beleg. Das Dokument, das eine Buchung nachweist: Rechnung, Quittung, Kontoauszug. Jede Buchung muss auf einem Beleg beruhen (Art. 957a OR).
Bezugsteuer. Die MWST auf einer Dienstleistung, die bei einem ausländischen, in der Schweiz nicht eingetragenen Unternehmen bezogen wird, zum Beispiel Beratung oder Werbung (Art. 45 MWSTG). Siehe Die Bezugsteuer.
Bilanz. Die Momentaufnahme des Unternehmens an einem Stichtag: was es besitzt (Aktiven) und was es schuldet, samt Eigenkapital (Passiven). Siehe Bilanz und Erfolgsrechnung.
Buchung. Ein Eintrag in der Buchhaltung: ein Betrag im Soll eines Kontos und im Haben eines anderen, mit Datum und Beleg. Siehe Das Journal und die Buchungen.
BVG (2. Säule). Die berufliche Vorsorge: Arbeitgeber und Mitarbeitende zahlen Beiträge an eine Pensionskasse, ab einem vom Bund festgelegten Mindestlohn.
C
camt.053, camt.054. Die elektronischen Dateien, die Ihnen Ihre Bank liefert: camt.053 ist der Kontoauszug, camt.054 die Gutschriftsanzeige der erhaltenen Zahlungen. To Bill liest sie, um Ihre Einnahmen zu erfassen. Siehe Einen Kontoauszug importieren.
D
Debitoren, Forderung. Was Ihnen Ihre Kunden schulden: Jede offene Rechnung ist eine Forderung, und die Kunden, die Ihnen etwas schulden, sind Ihre Debitoren. Eine Forderung ist überfällig, sobald ihre Fälligkeit verstrichen ist.
E
eCH-0217. Das offizielle Dateiformat der MWST-Abrechnung, das Sie im ESTV-Portal importieren, statt die Zahlen abzutippen. Siehe Die MWST-Abrechnung im ESTV-Portal importieren.
Erfolgsrechnung. Ertrag und Aufwand einer Periode und der daraus folgende Gewinn oder Verlust.
Eröffnungsbilanz. Die Saldi der Konten am ersten Tag, an dem To Bill Ihre Bücher führt, übernommen aus der letzten Bilanz Ihres Treuhänders.
ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung). Die Bundesbehörde, die die MWST und die Verrechnungssteuer erhebt. Die direkte Bundessteuer wird von den Kantonen unter Aufsicht des Bundes veranlagt und bezogen; die ESTV sorgt für ihre einheitliche Anwendung (Art. 2 und 102 DBG). Bei der ESTV reichen Sie Ihre MWST-Abrechnung ein.
F
Familienzulagen (FZ). Beträge für die Kinder der Mitarbeitenden, hauptsächlich finanziert durch einen Arbeitgeberbeitrag an eine Familienausgleichskasse.
G–H
Geschäftsjahr. Die Buchhaltungsperiode, in der Regel das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr eines Unternehmens kann kürzer oder länger sein.
Gesetzliche Gewinnreserve. Der Teil des Gewinns, den eine AG oder GmbH zurückbehalten muss: 5 % des Gewinns, bis die gesetzlichen Reserven die Hälfte des Kapitals erreichen (Art. 672 und 801 OR).
Gewinnverwendung. Der Beschluss der Versammlung über den Gewinn des Jahres: gesetzliche Reserve, Dividende, Vortrag auf neue Rechnung. Siehe Die Gewinnverwendung beschliessen lassen.
Gutschrift. Das Dokument, das eine Rechnung ganz oder teilweise aufhebt, zum Beispiel nach einem Fehler oder einem Rabatt. Siehe Eine Rechnung mit einer Gutschrift korrigieren.
Hauptbuch. Alle Buchungen eines Kontos, nach Datum geordnet, mit seinem Saldo.
I
IBAN, QR-IBAN. Die IBAN identifiziert Ihr Bankkonto (21 Zeichen in der Schweiz, beginnend mit CH). Die QR-IBAN ist eine besondere Nummer, die die Bank zusätzlich zur üblichen IBAN vergibt: Sie dient nur für QR-Rechnungen mit QR-Referenz, und nur in Franken. Sie müssen nicht wissen, welche Sie haben: To Bill erkennt es selbst, wenn Sie die IBAN einfügen. Siehe Die QR-Rechnung einrichten.
J
Journal. Die Liste aller Buchungen in zeitlicher Reihenfolge. In To Bill ist jede Buchung durch einen Fingerabdruck geschützt, der jede Änderung sichtbar macht.
K–L
Kontenplan. Die nummerierte Liste der Konten des Unternehmens. To Bill verwendet den Kontenrahmen KMU. Siehe Der Kontenplan.
Lohnausweis. Das Formular 11, das der Arbeitgeber jeder Person am Jahresende für ihre Steuererklärung aushändigt. Siehe Lohnausweise und Jahresmeldungen.
M–O
Mahnung. Die Nachricht an den Kunden, der bei Fälligkeit nicht bezahlt hat. To Bill bietet drei Stufen: Zahlungserinnerung, 2. Mahnung, Letzte Mahnung. Siehe Einen Kunden mahnen, der nicht bezahlt.
MWST (Mehrwertsteuer). Die Konsumsteuer, die ein MWST-pflichtiges Unternehmen auf seine Preise schlägt und nach Abzug der Vorsteuer an die ESTV abliefert.
MWST-Abrechnung. Die Abrechnung, die Sie bei der ESTV einreichen, in der Regel jedes Quartal, innert 60 Tagen nach Ende der Periode (Art. 35 und 71 MWSTG). Siehe Die MWST-Abrechnung vorbereiten und einreichen.
MWST-pflichtig. Ein Unternehmen, das im MWST-Register eingetragen ist. Es stellt seinen Kunden die MWST in Rechnung und liefert sie an die ESTV ab. Die Eintragung ist ab CHF 100’000 Jahresumsatz Pflicht (Art. 10 MWSTG).
MWST-Sätze. Seit dem 1. Januar 2024: 8,1 % (Normalsatz), 2,6 % (reduzierter Satz: Lebensmittel, Bücher, Medikamente …) und 3,8 % (Beherbergung) (Art. 25 MWSTG). Siehe MWST und Steuersätze Ihrer Dokumente.
P
pain.001. Die Zahlungsdatei, die Sie in Ihr E-Banking hochladen, um Ihre Lieferanten oder Ihre Löhne in einem Zug zu bezahlen. Siehe Mit einer Zahlungsdatei bezahlen (pain.001).
Q
QR-Rechnung. Der Schweizer Zahlteil mit einem QR-Code, den der Kunde mit der App seiner Bank scannt. To Bill druckt ihn auf die letzte Seite Ihrer Rechnungen in Franken und in Euro. Siehe Die QR-Rechnung einrichten.
QR-Referenz, Creditor Reference (RF). Die Nummer, die eine Zahlung begleitet und an der die bezahlte Rechnung erkannt wird: 27 Ziffern bei der QR-Referenz (auf einem QR-Konto) oder eine Zahlungsreferenz, die mit RF beginnt (die Creditor Reference nach ISO 11649, «SCOR»), bei einer üblichen IBAN. To Bill wählt die richtige anhand der angegebenen IBAN und gleicht die Zahlungen so von selbst ab.
Quellensteuer. Die Einkommenssteuer, die der Arbeitgeber bei bestimmten ausländischen Mitarbeitenden vom Lohn abzieht und an den Kanton abliefert.
R
Rate. Ein Teil des Preises, der vor Abschluss der Arbeit in Rechnung gestellt wird. In To Bill kann eine Rechnung in mehreren Raten bezahlt werden, jede mit ihrer eigenen QR-Rechnung. Siehe Eine Rechnung in mehreren Raten bezahlen lassen.
S
Saldobilanz. Die Liste aller Konten mit ihren Summen im Soll und im Haben und ihrem Saldo. Damit prüfen Sie, ob die Buchhaltung ausgeglichen ist. Siehe Saldobilanz und Hauptbuch.
Saldosteuersatz. Eine vereinfachte Methode der MWST-Abrechnung für kleine Unternehmen, die Saldosteuersatzmethode: Ein von der ESTV je nach Branche festgelegter Satz wird auf den Umsatz inklusive MWST angewendet, ohne Abzug der Vorsteuer (Art. 37 MWSTG).
Storno. Die Gegenbuchung, die eine fehlerhafte Buchung aufhebt. Eine Buchung wird nicht gelöscht: Sie wird mit einem Storno berichtigt.
Swissdec. Der Schweizer Standard für die elektronische Übermittlung von Lohndaten an Versicherungen, Kassen und Behörden. To Bill ist nicht Swissdec-zertifiziert: Ihre Meldungen an die Kassen bleiben Ihre Aufgabe.
T–Z
Treuhänder. Die Kanzlei, die Buchhaltung, Löhne und Steuern eines Unternehmens führt oder prüft. In To Bill arbeitet sie in ihrem Cockpit. Siehe Das Treuhand-Cockpit.
TWINT. Die Schweizer App für mobiles Bezahlen. Ihre Kunden können Ihre Rechnungen in Franken mit TWINT bezahlen, wenn Sie Stripe verknüpft haben. Siehe Rechnungen online bezahlen lassen, per Karte oder TWINT.
UID (Unternehmens-Identifikationsnummer). Die eindeutige Nummer jedes Schweizer Unternehmens im Format CHE-123.456.789. Mit dem Zusatz MWST ist sie auch die MWST-Nummer.
UVG, UVG-Zusatzversicherung, KTG. Die obligatorische Unfallversicherung (UVG), die Unfallzusatzversicherung und die Krankentaggeldversicherung (KTG), deren Prämien teilweise vom Lohn abgezogen werden können. Siehe Ihre Sozialversicherungen erfassen.
Vereinbarte und vereinnahmte Entgelte. Die zwei Arten, die MWST abzurechnen: bei der Rechnungsstellung (vereinbarte Entgelte, die Regel) oder bei der Zahlung (vereinnahmte Entgelte, mit Bewilligung der ESTV). Art. 39 MWSTG.
Vereinfachte Buchführung. Die Buchführung nur über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage, erlaubt für kleine Einzelunternehmen und Personengesellschaften sowie für Vereine (Art. 957 Abs. 2 OR). Siehe Die vereinfachte Buchführung.
Verrechnungssteuer. Eine Steuer von 35 % auf Dividenden und Zinsen, die der Empfänger danach zurückfordern kann (Art. 4 und 13 VStG). Siehe Die Gewinnverwendung beschliessen lassen.
Verzug. Die Lage eines säumigen Schuldners: grundsätzlich nach einer Mahnung, oder ab der Fälligkeit, wenn ein Zahlungstermin vereinbart wurde (Art. 102 OR). Ab dem Verzug kann Verzugszins verlangt werden.
Verzugszins. Der Zins, den ein Kunde im Verzug schuldet: 5 % pro Jahr, auch wenn der Vertrag weniger vorsieht; ein im Vertrag vereinbarter höherer Satz gilt ebenfalls (Art. 104 OR).
Vollständige Buchhaltung. Die doppelte Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung. Sie ist Pflicht für juristische Personen (AG, GmbH, Genossenschaften …) sowie für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die im letzten Geschäftsjahr einen Umsatzerlös von mindestens CHF 500’000 erzielt haben (Art. 957 Abs. 1 Ziff. 1 OR). Darunter genügt die vereinfachte Buchführung (Art. 957 Abs. 2 OR).
Vorsteuer. Die MWST, die Sie auf Ihren Einkäufen bezahlt haben und von der MWST auf Ihren Verkäufen abziehen (Art. 28 MWSTG).
Zahlungseingang. Eine Zahlung, die Sie von einem Kunden erhalten haben, erfasst auf seiner Rechnung. Siehe Die Zahlungen Ihrer Kunden erfassen.