Die Bezugsteuer
Bezieht Ihr Unternehmen eine Dienstleistung von einem ausländischen Unternehmen, das nicht im Schweizer MWST-Register eingetragen ist, schulden Sie die Schweizer MWST auf dieser Dienstleistung: Das ist die Bezugsteuer. To Bill berechnet sie aus Ihren Ausgaben, ob Ihr Unternehmen MWST-pflichtig ist oder nicht.
Welche Bezüge betroffen sind
Dienstleistungen, deren Ort in der Schweiz liegt, weil Sie als Kunde hier ansässig sind, und die von einem ausländischen Unternehmen erbracht werden, das nicht im Schweizer MWST-Register eingetragen ist. Zum Beispiel:
- Werbung und Marketing;
- Beratung, Treuhand, Anwälte, Vermögensverwaltung;
- Management, Datenverarbeitung, Personalverleih;
- die Abtretung von Rechten: Lizenzen, Patente, Urheberrechte;
- interaktiver Fernunterricht.
Eine von der Steuer ausgenommene oder befreite Dienstleistung ist nicht betroffen. Eingeführte Waren laufen über den Zoll: Sie fallen nicht unter die Bezugsteuer.
Eine im Ausland bezogene Dienstleistung kennzeichnen
Aktivieren Sie in der Ausgabe Leistung eines Lieferanten im Ausland (1).
- Öffnen Sie die Ausgabe oder erstellen Sie sie, und aktivieren Sie dann Leistung eines Lieferanten im Ausland.
- Geben Sie das Land des Lieferanten (2) mit zwei Buchstaben an: DE, FR, US … Ein Lieferant aus der Schweiz oder aus Liechtenstein stellt die MWST selbst in Rechnung: Das ist kein Bezug aus dem Ausland.
- Wählen Sie den Steuersatz der Leistung: den Normalsatz, ausser bei einer Dienstleistung zum reduzierten Satz oder zum Sondersatz für Beherbergung.
- Ist Ihr Unternehmen nicht MWST-pflichtig, aktivieren Sie Elektronische oder Telekommunikationsdienstleistung für eine Online-Software, ein Hosting oder ein digitales Abonnement.
- Speichern Sie die Ausgabe.
Erfassen Sie den Betrag ohne ausländische MWST: Eine ausländische MWST auf der Rechnung gehört zu den Kosten, aber nicht zur Bemessungsgrundlage der Schweizer Steuer.
Ihr Unternehmen ist MWST-pflichtig
Es gibt keine Grenze: Jede im Ausland bezogene Dienstleistung wird deklariert.
- To Bill verbucht die Bezugsteuer zusammen mit der Ausgabe. Sie erscheint in der MWST-Abrechnung in Ziffer 383 (382 für eine Dienstleistung, die bis zum 31.12.2023 erbracht wurde).
- Bei der effektiven Methode wird derselbe Betrag als Vorsteuer abgezogen, in Ziffer 400 oder 405: Der Vorgang kostet Sie nichts, muss aber in der Abrechnung stehen.
- Bei den Saldosteuersätzen ist die Bezugsteuer zum gesetzlichen Steuersatz geschuldet, ohne Abzug.
Die Abrechnung des Quartals enthält sie: siehe Die MWST-Abrechnung vorbereiten und einreichen.
Ihr Unternehmen ist nicht MWST-pflichtig
Ihr Unternehmen wird für die Bezugsteuer steuerpflichtig, wenn es in einem Kalenderjahr solche Dienstleistungen für mehr als CHF 10'000 bezahlt. Die Steuer ist dann auf allen Dienstleistungen des Jahres geschuldet, ab dem ersten Franken.
Die Grenze verfolgen
Öffnen Sie Buchhaltung › MWST. Der Bereich Im Ausland bezogene Leistungen zählt Ihre Dienstleistungen des Jahres zusammen, an dem Datum, an dem Sie sie bezahlen.
| Abzeichen | Was es bedeutet |
|---|---|
| Nichts zu deklarieren | Im Jahr wurde keine Dienstleistung aus dem Ausland bezahlt. |
| Unter der Grenze | Weniger als CHF 8'000: keine Steuer. |
| Nahe an der Grenze | CHF 8'000 oder mehr: Über CHF 10'000 wird die Steuer auf dem ganzen Betrag des Jahres geschuldet. |
| Steuer geschuldet | Mehr als CHF 10'000: Die Steuer ist geschuldet, mit dem Datum, bis zu dem sie zu melden und zu bezahlen ist. |
Unter der Tabelle listet Gezählte Leistungen auf, was ins Total einfliesst. Nicht gezählt listet den Rest mit dem Grund auf: eine elektronische Dienstleistung, eine noch nicht bezahlte Rechnung (sie zählt im Jahr ihrer Zahlung), eine Fremdwährung, die auf den ESTV-Kurs des Zahlungstages wartet.
Die Übersicht und Überblick & Aufgaben warnen Sie ebenfalls, wenn Sie sich der Grenze nähern.
Die elektronischen Dienstleistungen
Eine Online-Software, ein Hosting oder ein digitales Abonnement zählt bei einem nicht MWST-pflichtigen Unternehmen nicht: Diese Telekommunikations- oder elektronischen Dienstleistungen sind von der Bezugsteuer ausgenommen, die Schweizer MWST ist Sache des ausländischen Anbieters.
Die Steuer melden und bezahlen
Über der Grenze melden Sie sich innert 60 Tagen nach Ablauf des Jahres schriftlich bei der ESTV an und deklarieren gleichzeitig Ihre Bezüge. Bezahlen Sie die Steuer innert derselben Frist. Für das Jahr 2026 ist die Frist der 01.03.2027.
Klicken Sie auf Deklaration für die ESTV herunterladen (1). To Bill erstellt einen Brief an die ESTV, Hauptabteilung Mehrwertsteuer, mit der geschuldeten Steuer pro Satz und der Liste der bezahlten Dienstleistungen.
Lesen Sie ihn durch, datieren und unterschreiben Sie ihn.
Senden Sie ihn per Post vor Ablauf der Frist an die angegebene Adresse.
Bezahlen Sie die Steuer innert derselben Frist.
Wird Ihre Buchhaltung in To Bill geführt, klicken Sie auf Steuer verbuchen (2). Die Steuer wird zu Aufwand und zu einer Schuld gegenüber der ESTV: Sie lässt sich nicht zurückfordern, da Ihr Unternehmen nicht MWST-pflichtig ist.
Unter der Grenze heisst die Schaltfläche Aufstellung herunterladen: ein Kontrolldokument zum Aufbewahren, nicht zum Versenden. CSV exportiert die Liste für Ihren Treuhänder.
Eine nachträglich geänderte Ausgabe
Fügen Sie nach dem Verbuchen der Steuer eine Dienstleistung hinzu oder korrigieren Sie eine, heisst die Schaltfläche Buchung aktualisieren: Die bisherige Buchung wird storniert und ersetzt.
Rechtsgrundlage
- Der Bezugsteuer unterliegen Dienstleistungen, deren Ort im Inland liegt und die von Unternehmen mit Sitz im Ausland erbracht werden, die nicht im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragen sind: Art. 45 Abs. 1 Bst. a MWSTG. Als Ort einer Dienstleistung gilt in der Regel derjenige des Empfängers: Art. 8 Abs. 1 MWSTG.
- Der Empfänger ist steuerpflichtig, wenn er im MWST-Register eingetragen ist oder im Kalenderjahr solche Leistungen für mehr als CHF 10'000 bezieht: Art. 45 Abs. 2 MWSTG. Seine Steuerperiode ist dann das Kalenderjahr: Art. 47 Abs. 2 MWSTG. Für ihn entsteht die Steuerschuld mit der Zahlung: Art. 48 Abs. 1 Bst. a MWSTG.
- Er meldet sich innert 60 Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres schriftlich bei der ESTV an und deklariert gleichzeitig seine Bezüge: Art. 66 Abs. 3 MWSTG. Die Steuer wird innert 60 Tagen nach Ablauf der Periode bezahlt: Art. 86 Abs. 1 MWSTG. Praxis der ESTV: MWST-Info 14 Bezugsteuer, Ziff. 4.2, und Steuerpflicht Bezugsteuer bei der Mehrwertsteuer.
- Eine steuerpflichtige Person zieht die von ihr deklarierte Bezugsteuer als Vorsteuer ab: Art. 28 Abs. 1 Bst. b MWSTG. Bei den Saldosteuersätzen wird die Bezugsteuer zum gesetzlichen Steuersatz entrichtet: Art. 91 MWSTV.